Professionelle Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse. Erfahren Sie mehr darüber, wie unsere Pflegeberatung Sie unterstützen kann.
Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Sie und Ihre Angehörigen mit wertvollen Informationen und praktischen Tipps für die Pflege zu Hause. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen auf einen Blick.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige mit wertvollen Informationen und individueller Beratung. Ziel ist es, die bestmögliche Versorgung zu sichern und hilfreiche Tipps und Anleitungen für die Pflege zu Hause zu geben. Die Pflegeberatung ist für pflegende Angehörige verpflichtend, damit der Pflegebedürftige weiterhin Pflegegeld erhält.
Unsere Pflegeberatung bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Orientierung, damit Sie den Pflegealltag optimal gestalten können. Hier finden Sie die wichtigsten Beratungsleistungen, die wir für Sie bereitstellen.
Unsere Pflegeberatung beginnt mit einer individuellen Bedarfsanalyse, um Ihre spezifischen Bedürfnisse und die Ihrer Angehörigen zu erfassen. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sind.
Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Pflegeeinstufung zu beantragen und Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen. Unsere Experten klären Ihre Fragen und helfen Ihnen, das Beste aus den Pflegeleistungen herauszuholen.
Damit pflegende Angehörige optimal vorbereitet sind, bieten wir Schulungen zu Themen wie Pflegepraktiken, Hygiene und Umgang mit Hilfsmitteln an. Unser Ziel ist es, die Pflege zu Hause sicherer und einfacher zu gestalten.
Wir helfen Ihnen, einen klaren Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege zu erhalten. Ob Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen – wir beraten Sie umfassend, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen können.
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen zusätzliche Unterstützungsangebote, wie ambulante Dienste, Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Wir stehen Ihnen zur Seite, um die passenden Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wird in vielen Fällen von der Pflegekasse finanziert, um die Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sicherzustellen. Hier erfahren Sie die wichtigsten Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.
Voraussetzungen für die Finanzierung:
Anerkannter Pflegegrad: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Beratung, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Regelmäßige Beratungsbesuche: Abhängig vom Pflegegrad sind regelmäßige Beratungsbesuche erforderlich, um die Pflegequalität zu sichern.
Antragstellung nicht notwendig: Die Pflegeberatung kann in der Regel ohne zusätzliche Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
Übernahme aller Beratungskosten: Die Pflegekasse trägt die Kosten vollständig, sodass für Sie keine zusätzlichen Ausgaben entstehen.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer optimalen Pflegeberatung.
MANKAS Pflege GmbH
MANKAS Pflege Essen, wir sind ein familiengeführter Pflegedienst im Herzen von Essen und versorgen über 30 Stadtteile in Essen und Gelsenkirchen.
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