Wenn Ihre Pflegeperson wegen Krankheit, eines Urlaubs oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, können Sie eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Sie können die Verhinderungspflege auch Stundenweise über das gesamte Kalenderjahr beantragen und in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege können Sie ab Pflegegerad 2 nutzen. Eine Voraussetzung ist, dass Sie den Pflegegrad schon seit 6 Monate haben.
Pro Kalenderjahr stehen Ihnen für die Verhinderungspflege 1.612 Euro zur Verfügung. Diesen Betrag können Sie mit nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Kurzzeitpflege von bis zu 806 Euro auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr erhöhen.